Durchgefallen bei der Abschlussprüfung: Was tun?

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Wenn Auszubildende ihre Prüfung nicht bestehen, kann das viele Gründe haben. Manchmal liegt es vielleicht daran, dass nicht genug gelernt wurde. Das Durchfallen ist aber unter Umständen auch auf ein Blackout oder Prüfungsangst zurückzuführen. Im schlimmsten Fall hat dich dein Ausbildungsbetrieb oder deine Berufsschule nicht gut genug darauf vorbereitet.
Doch keine Panik: Du bist nicht der erste, der die Abschlussprüfung wiederholen muss. Und garantiert auch nicht der letzte. Deshalb: Schnell den ersten Schock verarbeiten und zügig einen Antrag auf Wiederholung stellen.
Abschlussprüfung wiederholen
Der Antrag auf Wiederholung wird hierbei durch den Auszubildenden gestellt. Adressat des Antrages ist meist der Ausbilder bzw. die zuständige Berufskammer. Im Rahmen des Wiederholungsantrages wird in der Regel auch ein Antrag auf Verlängerung der Ausbildung gestellt. Der Auszubildende arbeitet dann ganz regulär im Betrieb weiter und besucht die Berufsschule bis die zu wiederholende Abschlussprüfung ansteht.
Es ist ratsam sich in dieser Zeit Hilfe durch die Agentur für Arbeit zu suchen, die kostenlose Nachhilfeangebote an Auszubildende vermittelt. Man sollte diese Unterstützung annehmen, damit beim zweiten Anlauf auch alles klappt.
Deine Rechte
Die Abschlussprüfung kann insgesamt zwei Mal wiederholt werden. Dabei kannst du dir aussuchen, ob du nach der Prüfung in deinem Ausbildungsbetrieb bleiben möchtest, oder ob du die Prüfung selbstständig organisierst. Entscheidet sich der Azubi dafür, im Betrieb zu bleiben, verlängert sich damit die Ausbildungszeit. Dein Ausbildungsbetrieb kann dich aufgrund des Nichtbestehens bei der Abschlussprüfung nicht kündigen: Er ist verpflichtet dich so lange zu Beschäftigen, bis das Ausbildungsziel erreicht wurde.
Wenn du dich dafür entscheidest, nach der erfolglosen Abschlussprüfung bei deinem Ausbildungsbetrieb zu bleiben, genießt du folgende Vorteile: Du bekommst weiterhin deine Ausbildungsvergütung und du kannst weiter zur Berufsschule gehen.
Entscheidest du dich allerdings für die Variante, in der du die Prüfung außerhalb des Ausbildungsbetriebes wiederholst, dann genießt du die beiden zuvor genannten Vorteile leider nicht mehr. Dazu kommt noch, dass du die Kosten für die Prüfung selbst tragen musst.
Hat ein Auszubildender auch beim dritten Anlauf keinen Erfolg, kann die Abschlussprüfung leider kein weiteres Mal abgelegt werden. In diesem Fall haben Auszubildende jedoch trotzdem die Möglichkeit, in ihrem Ausbildungsberuf weiterzuarbeiten. Jedoch als „ungelernte“ Kraft. Da die Chancen am Arbeitsmarkt damit nicht gut stehen, ist es sinnvoll, eine neue Ausbildung zu beginnen. Am besten in einem ähnlichen Beruf. Die Ausbildungszeit der ersten Ausbildung kann in diesem Fall auf die zweite Ausbildung angerechnet werden. Die Ausbildungsdauer der zweiten Ausbildung wird somit verkürzt.
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