Gefährliche Arbeiten: Ist das erlaubt in der Ausbildung?

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Was sind gefährliche Arbeiten?
Als gefährliche Arbeiten während der Ausbildung zählt laut dem Jugendarbeitsschutzgesetz §22 folgendes: Arbeiten, die die physische und psychische Leistungsfähigkeit des Auszubildenden übersteigen. Hinzu kommen noch Tätigkeiten, die mit Unfallgefahren verbunden sind. Jugendliche sind von diesen Unfallgefahren besonders zu schützen, da diese aufgrund mangelnder Erfahrung und mangelndem Sicherheitsbewusstsein eher passieren können.
Auch Arbeiten, die die Gesundheit des Auszubildenden gefährden, gelten als gefährlich. Zum Beispiel wenn der Azubi starker Nässe oder Kälte ausgesetzt ist. Auch Lärm gehört dazu, da dieser dauerhaft das Gehör schädigen kann. Der Umgang mit Gefahrenstoffen, wie giftigen Chemikalien oder biologischen Stoffen, gilt als gefährliche Arbeit.
Wann dürfen gefährliche Arbeiten während der Ausbildung ausgeübt werden?
Du weißt jetzt, was alles als gefährliche Arbeit eingestuft wird. Diese Art von Arbeit darfst du als Auszubildender nur dann ausführen, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind: Die Tätigkeit ist zur Erreichung des Ausbildungszieles unvermeidbar und gehört maßgeblich zu den Ausbildungsinhalten. Die zweite Voraussetzung: Es ist ein erfahrener Fachmann anwesend, der deine Tätigkeit beaufsichtigt und deinen Schutz gewährleistet.
Die Arbeit mit Gefahrenstoffen ist nur dann zulässig, wenn die oben genannten Voraussetzungen zutreffen, und, wenn der Luftgrenzwert für diese Stoffe unterschritten wird.
Mehr Informationen zum Jugendarbeitsschutzgesetz findest du hier: http://www.gesetze-im-internet.de/jarbschg/__22.html
Minderjährige Auszubildende dürfen keine Arbeiten verrichten, die gefährlich sind. Wenn dein Chef dieses aber von dir verlangt, dann muss unbedingt eine Aufsichtsperson dabei sein, die bereits viel Erfahrung mit dieser Gefahrenquelle hat. Diese Ausnahme gilt auch nur, wenn der Umgang mit der Gefahrenquelle ein unverzichtbarer Bestandteil deiner Ausbildung ist. Alles andere ist für minderjährige Azubis nicht zulässig.
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