Polizeiliches Führungszeugnis – was ist das und was steht drin?


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Wer seine Ausbildung beginnen möchte, muss in der Regel auch ein polizeiliches Führungszeugnis einreichen. Aber was genau steht eigentlich drin und muss ich mir deswegen Sorgen machen?

Das polizeiliche Führungszeugnis kann von jedem Bundesbürger ab 14 Jahren beantragt werden und gibt Auskunft über dessen Vorstrafen. Falls dir also mal dein Fahrrad geklaut wurde, steht darüber nichts im Führungszeugnis. Es ist ein Auszug aus dem Bundeszentralregister, das vom Bundesamt für Justiz in Bonn geführt wird.

Du findest darauf personenbezogene Daten wie deinen Namen und Informationen darüber, ob du schon einmal rechtskräftig von einem Gericht verurteilt wurdest. Solltest du das Führungszeugnis vorlegen müssen, so achte darauf, dass es nicht älter als etwa 3 Monate ist, da es sonst wenig Aussagekraft hat.

Da es ein amtliches Dokument ist, muss damit sehr sorgsam umgegangen werden. Beantrage das Führungszeugnis in deinem Einwohnermeldeamt und es wird dir innerhalb einer Frist von etwa 1-2 Wochen an deine Meldeadresse zugeschickt. Dafür wird eine Gebühr von 13,00 Euro verlangt. Falls du einen elektronischen Personalausweis hast, kannst du das Führungszeugnis auch online beantragen.

In der Regel benötigst du für deinen Arbeitgeber ein „privates Führungszeugnis“. Darüber hinaus gibt es noch das „behördliche Führungszeugnis“, das direkt an die jeweilige Behörde geschickt wird und zum Beispiel bei einem Gewerbeschein notwendig ist. Wer im Bereich Kinder- oder Jugendarbeit tätig werden will, benötigt ein „erweitertes Führungszeugnis“. Hier werden bestimmte Straftaten, die in Bezug zu der Tätigkeit stehen, länger aufgeführt als im „privaten Führungszeugnis“.

Falls du dir unsicher bist, welches Zeugnis das Richtige ist, frag einfach deinen Arbeitgeber. Für alle, die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, gibt es das „europäische Führungszeugnis“, das nicht nur Auskunft über Strafen in Deutschland, sondern auch im Heimatland der Person gibt.

Was steht nun im Führungszeugnis und was nicht?

Wer bisher noch keinen Kontakt mit der Polizei hatte, braucht sich nicht vor dem Zeugnis zu fürchten. Für alle, die schon einmal auffällig geworden sind, gilt Folgendes: Geringe Strafen erscheinen nicht im Führungszeugnis, um Jugendlichen ihre Zukunft offen zu halten. Wer also zu einer Geldstrafe von weniger als 90 Tagessätzen verurteilt wurde, oder wer eine Jugendstrafe zur Bewährung von unter zwei Jahren bekommen hat, hat keinen Eintrag in seinem Führungszeugnis zu befürchten.

Freiheitsstrafen von unter drei Monaten erscheinen ebenfalls nicht. Wiederholungstäter sind von dieser Regel ausgeschlossen, ebenso, falls die Straftat ein Sexualdelikt darstellt. Die Einträge im Zeugnis verjähren in der Regel mit einer Frist von 3-10 Jahren, je nach Schwere des Straftat.

Weitere Informationen findest du unter: https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/BZR/Inland/FAQ_node.html
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