Rund um die Berufsschule

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Duales Ausbildungssystem
Das Ausbildungssystem in Deutschland gründet auf der gesetzlichen Bestimmung wie es im Berufsbildungsgesetz verankert ist. Dieses soll gewährleisten, dass in den Betrieben einerseits praktische Fähigkeiten vermittelt werden, andererseits in den Berufsschulen die Vermittlung von allgemeinbildenden und berufstheoretischen Lerninhalten erfolgt. Wie diese allgemeinbildenden und theoretischen Lerninhalte im Einzelnen gestaltet sind, hängt vom jeweiligen Ausbildungsberuf ab und wird in Absprache mit dem jeweiligen Bundesland mit der entsprechenden Berufskammer niedergelegt. Um die Qualität der Ausbildung zusätzlich zu überprüfen sind die Auszubildenden verpflichtet, ausbildungsbegleitend ein sogenanntes Berichtsheft anzufertigen, in dem die theoretischen und die praktischen Lerninhalte der Ausbildung festgehalten werden müssen. Dieses wird zwar nicht benotet, muss aber regelmäßig vom Arbeitgeber gelesen und gegengezeichnet werden.
Berufsschulunterricht
Der Unterricht an der Berufsschule findet in aller Regel wöchentlich statt. In einigen Ausbildungsberufen wird der Berufsschulunterricht jedoch als Blockunterricht durchgeführt. Neben der Vermittlung allgemeinbildender Fächer wie Deutsch und Politik gründen sich die Lerninhalte auf die berufsspezifischen theoretischen Grundlagen, die für das Erlernen des Berufes von Bedeutung sind. In Handwerksberufen sind den Berufsschulen meist Lehrwerkstätten angeschlossen, wo darüber hinaus praxisorientiertes Wissen vermittelt wird. Die Berufsschule bereitet auf die Abschlussprüfung vor, die von der jeweiligen Berufskammer abgenommen wird, z.B. der Handwerkskammer (HWK) oder der Industrie- und Handelskammer (IHK).
Anmeldung zur Berufsschule
Für jeden Auszubildenden besteht die Pflicht, bis zum Ende der Ausbildung eine Berufsschule zu besuchen. Die Anmeldung zur Berufsschule nimmt der Ausbilder selbst vor, außer er bestimmt, dass der Auszubildende sich persönlich anmelden soll. In diesem Fall stellen viele Berufsschulen Anmeldungsformulare online zum Download zur Verfügung. Für die Anmeldung werden außerdem eine beglaubigte Kopie des Ausbildungsvertrags, des Schulzeugnisses und Passbilder benötigt.
Arbeiten während der Berufsschule?
Nach dem Unterricht ist es, mit Erreichen des 18. Lebensjahres, zulässig, zusätzlich im Ausbildungsbetrieb zu arbeiten, wobei die gesetzliche wöchentliche Höchstdauer von 48 Stunden nicht überschritten werden darf. Minderjährige Auszubildende dürfen an einem Berufsschultag mit mindestens fünf Stunden Unterricht nicht mehr zusätzlich im Betrieb arbeiten. Die Fahrtdauer zwischen Berufsschule und Betrieb wird stets als Arbeitszeit angerechnet. Vor einem vor neun Uhr beginnenden Berufsschulunterricht darf kein betrieblicher Arbeitseinsatz erfolgen.
Unterschiedliche Lerntypen
Mit dem Besuch der Berufsschule stellt sich unweigerlich die Frage nach der Art der eigenen Wissensaufnahme und -verarbeitung. Das Lernen von Lerninhalten ist ein höchst individueller Vorgang, bei dem es von Vorteil ist, die eigenen Lernpräferenzen zu kennen.
Als Berufsschüler/in sollte man sich daher folgende Fragen stellen: Bin ich ein visueller oder auditiver Lerner? Lerne ich Wissensinhalte eher über die bildliche Vorstellung (z.B. durch "Mindmaps") oder über das Lesen von Lerninhalten? Oder fällt mir das Lernen leichter, wenn ich das gelernte höre ("Hörtyp")? Es gibt unterschiedliche Lernstrategien, die das Erlernen von Lerninhalten enorm erleichtern und es hilft, diese Strategien für sich individuell auszuloten und auszutesten. Spätestens bei der Vorbereitung auf die Abschlussprüfung zahlen sich diese Strategien für Berufsschülerinnen aus.
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