Übernahme nach der Ausbildung – Die wichtigsten Infos für Azubis


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Im Laufe der Ausbildung stellt sich jeder Auszubildender einmal die Frage: Werde ich von meinem Ausbildungsbetrieb übernommen? Die meisten wünschen sich genau das. Es gibt aber auch Lehrlinge, die entscheiden sich ganz bewusst dafür, nach der Ausbildung neue Wege zu gehen. Das kann entweder die Arbeit in einem neuen Unternehmen sein, aber auch die Aufnahme eines Studiums. Manche Azubis entschließen sich sogar dafür, eine ganz andere Ausbildung zu machen. Wofür du dich auch entscheidest: Hier erfährst du alles, was du über das Thema Übernahme nach der Ausbildung wissen musst!

Weißt du eigentlich, wann dein Ausbildungsverhältnis offiziell zu Ende ist? Wenn nicht, helfen wir gerne weiter: An dem Tag, an dem du das (positive) Ergebnis deiner Abschlussprüfung erhältst, bist du mit der Ausbildung fertig. Denn dann hast du dein Ausbildungsziel ja erreicht. Solltest du die Abschlussprüfung der Ausbildung leider vergeigt haben, dann wirst du in deinem Ausbildungsvertrag ein Datum finden, welches ebenfalls festlegt, ab wann du nicht mehr in deinem Ausbildungsbetrieb beschäftigt bist.

Die Übernahme nach der Ausbildung: Welche Gesetze gelten?

Dein Ausbilder hat dir bereits im zweiten Lehrjahr gesagt, dass man dich nach der Ausbildung übernehmen möchte? Leider sind solche Versprechungen so lange vor dem Ausbildungsende nicht rechtskräftig. Eine Zusage darüber, ob du nach der Ausbildung übernommen wirst oder nicht, gilt nur, wenn diese nicht früher als sechs Monate vor Ende des Ausbildungsverhältnisses getätigt worden ist. Dass bedeutet für dich ganz konkret: Ein halbes Jahr vor Ende der Ausbildung bittest du deinen Ausbilder oder deinen Chef darum, dir eine Auskunft darüber zu geben, ob du übernommen wirst oder nicht. Mündliche Zusagen gelten zwar auch, doch solltest du dir dies für den Fall der Fälle auch schriftlich geben lassen.

Weiterbeschäftigung nach der Ausbildung

Wer nach Ablegen der Abschlussprüfung weiterhin in seinem Ausbildungsbetrieb beschäftigt ist, wird automatisch übernommen. Dass du noch keinen neuen Arbeitsvertrag bekommen hast, ist in diesem Fall dann egal. Wenn du ohne Vertrag im Unternehmen weiterarbeitest, dann gleicht dies einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis. Für dich also ein großer Vorteil! Nur leider kommt es nicht so häufig dazu. Will dich dein Ausbildungsbetrieb übernehmen, dann wirst du auch einen neuen Arbeitsvertrag erhalten. In den meisten Fällen sind diese befristet. Achte darauf, dass dein Arbeitgeber dich nicht länger als zwei Jahre befristet beschäftigen kann. Danach muss entweder ein unbefristetes Jobangebot her, oder du musst dich danach auf die Suche nach einem neuen Arbeitgeber machen.

Nach der Ausbildung übernommen: Muss ich erneut in die Probezeit?

Noch vor kurzem hätte die Antwort auf diese Frage „Ja“ geheißen. Doch es gibt ein neues Gesetz, welches besagt: Es ist nicht mehr rechtens, einen Auszubildenden nach einer direkten Übernahme aus dem Ausbildungsverhältnis eine erneute Probezeit aufzuerlegen. Denn: Der einzige Grund für eine Probezeit ist es, herauszufinden ob Azubi und Ausbildungsbetrieb zueinander passen und ob der Auszubildende für die Tätigkeiten im Unternehmen geeignet ist. Diese Frage konnte bereits nach der ersten Probezeit geklärt werden. Wozu also noch mal eine neue? Und dass du den Aufgaben im Unternehmen gewachsen bist, hast du ja spätestens in der Abschlussprüfung beweisen können.

Wann muss mich mein Ausbildungsbetrieb übernehmen?

Grundsätzlich gilt, dass kein Ausbildungsbetrieb dazu verpflichtet ist, seine Azubis auch zu übernehmen. Außer, es trifft eine dieser beiden Ausnahmen zu: Die erste Ausnahme ist, dass im Tarifvertrag bestimmt worden ist, dass Auszubildende für eine bestimmte Zeit vom Unternehmen übernommen werden müssen. Ob das auch bei dir zutreffen könnte, erfährst du, wenn du beim Betriebsrat deines Unternehmens nachfragst oder bei der zuständigen Gewerkschaft anrufst. Der andere Fall ist, wenn du du als Azubi Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung bist. Ist dem so, dann musst du nur noch fristgerecht einen Antrag auf Übernahme an deinen Ausbildungsbetrieb abgeben, und schon muss dieser dich, zumindest für eine gewisse Zeit, weiterbeschäftigen.

Vom Ausbildungsbetrieb nicht übernommen: Was nun?

Du bist dir nicht sicher, ob du nach deiner Ausbildung übernommen wirst oder nicht? In dem Fall solltest du warten, bis es sechs Monate vor Ausbildungsende ist. Dann bittest du deinen Ausbilder um einen Gesprächstermin. Hier kannst/solltest du ihn oder sie ganz offen Fragen: Werde ich nach der Ausbildung übernommen? Wenn ja, lass dir diese Info schriftlich geben. Wenn nein, dann heißt es jetzt Ärmel hochkrempeln und an die Arbeit machen. Auch wenn es für viele Azubis zunächst ein Schock ist, darf man sich von so einer Nachricht nicht unterkriegen lassen.

Sobald du also weißt, dass du nach der Ausbildung nicht übernommen wirst, solltest du mit dem Schreiben von Bewerbungen beginnen. Stelle Bewerbungsunterlagen zusammen und bewirb dich auch initiativ bei Firmen, die dich interessieren. Hier ein kleiner Trost: Laut aktuellen Statistiken konnte sich die Mehrheit nicht übernommener Azubis nach spätestens drei Monaten wieder über eine neue Jobzusage freuen! Mit ein wenig Glück findest du vielleicht ja auch eine neue Stelle direkt im Anschluss an deine Ausbildung? Auch möglich: Überlege dir, welche Alternativen für dich in Frage kommen. Wie wäre es also zum Beispiel mit einer Weiterbildung wie einem Studium?
Von Jana Fast

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