Überstunden in der Ausbildung?

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Das bedeutet, dass beispielsweise das Ausräumen der Rumpelkammer beim Chef zuhause nicht dazu zählt. Stehen allerdings besondere Events oder Veranstaltungen in deiner Firma an, so ist deine Hilfe in diesem Rahmen zulässig.
So lange du in der Ausbildung bist, sind Überstunden freiwillig. Du hast auch die Möglichkeit, dich dieser zu entsagen. Eine Ausbildung dient nämlich dem Zweck, dir die Ausbildungsinhalte des spezifischen Berufes zu vermitteln. Und dafür reicht die reguläre, im Vertrag vereinbarte Arbeitszeit aus. Überstunden dürfen zudem nur in Anwesenheit des Ausbilders geleistet werden. So wird sichergestellt, dass diese dem Zweck der Ausbildung dienen.
Regeln für Azubis unter 18 Jahren
Wenn du während der Ausbildung jünger als 18 Jahre alt bist, dann greift das Jugendarbeitsschutzgesetz. Dieses besagt, dass Minderjährige nicht mehr als 40 Stunden pro Woche arbeiten dürfen. Laut Gesetz sind Überstunden demnach nicht zulässig. Eigentlich. Nur in einem Notfall hat der Ausbilder das Recht, Überstunden von dir zu verlangen. Diese müssen allerdings innerhalb der nächsten 3 Wochen in Form von Freizeitausgleich wieder abgebaut werden.
Eine weitere Regel für minderjährige Azubis: Falls doch Überstunden geleistet werden sollen, dann dürfen diese 30 Minuten am Tag nicht überschreiten. Auch müssen zwischen Arbeitsende und Arbeitsanfang am nächsten Tag mindestens 12 Stunden vergehen.
Wenn du während der Ausbildung jünger als 18 Jahre alt bist, dann greift das Jugendarbeitsschutzgesetz. Dieses besagt, dass Minderjährige nicht mehr als 40 Stunden pro Woche arbeiten dürfen. Laut Gesetz sind Überstunden demnach nicht zulässig. Eigentlich. Nur in einem Notfall hat der Ausbilder das Recht, Überstunden von dir zu verlangen. Diese müssen allerdings innerhalb der nächsten 3 Wochen in Form von Freizeitausgleich wieder abgebaut werden.
Eine weitere Regel für minderjährige Azubis: Falls doch Überstunden geleistet werden sollen, dann dürfen diese 30 Minuten am Tag nicht überschreiten. Auch müssen zwischen Arbeitsende und Arbeitsanfang am nächsten Tag mindestens 12 Stunden vergehen.
Regeln für Azubis über 18 Jahren
Volljährige Azubis dürfen maximal 48 Stunden in der Woche arbeiten. Allerdings muss das eine Ausnahme sein! Alles, was über die Anzahl der Stunden pro Woche hinausgeht, die im Arbeitsvertrag festgehalten wurde, zählt als Überstunden. In Ausnahmefällen darf die tägliche Arbeitszeit von 8 Stunden auf maximal 10 Stunden erhöht werden.
Wichtig zu wissen: Die Zeit, die du in der Berufsschule verbringst, gilt als Arbeitszeit. Es ist nicht zulässig, dass du diese Stunden „nacharbeitest“.
Volljährige Azubis dürfen maximal 48 Stunden in der Woche arbeiten. Allerdings muss das eine Ausnahme sein! Alles, was über die Anzahl der Stunden pro Woche hinausgeht, die im Arbeitsvertrag festgehalten wurde, zählt als Überstunden. In Ausnahmefällen darf die tägliche Arbeitszeit von 8 Stunden auf maximal 10 Stunden erhöht werden.
Wichtig zu wissen: Die Zeit, die du in der Berufsschule verbringst, gilt als Arbeitszeit. Es ist nicht zulässig, dass du diese Stunden „nacharbeitest“.
Dokumentation der Überstunden
Die Erfassung der zusätzlich geleisteten Stunden ist vor allem bei Überstunden von großer Bedeutung. Dies kann entweder durch den Azubi selbst oder aber durch die Ausbilder erfolgen. Führt man selbst Buch, sollte man versuchen, darauf zu achten, Zeitprotokolle immer unterschreiben zu lassen.
Als Azubi hast du, wie jeder Arbeitnehmer, das Recht deine Überstunden geltend zu machen. Das bedeutet, dass du die geleisteten Überstunden entweder ausbezahlt bekommst oder als Freizeit vergütet bekommst.
Die Erfassung der zusätzlich geleisteten Stunden ist vor allem bei Überstunden von großer Bedeutung. Dies kann entweder durch den Azubi selbst oder aber durch die Ausbilder erfolgen. Führt man selbst Buch, sollte man versuchen, darauf zu achten, Zeitprotokolle immer unterschreiben zu lassen.
Als Azubi hast du, wie jeder Arbeitnehmer, das Recht deine Überstunden geltend zu machen. Das bedeutet, dass du die geleisteten Überstunden entweder ausbezahlt bekommst oder als Freizeit vergütet bekommst.
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