Wie kann die Ausbildungszeit verkürzt werden?

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Wenn zu erwarten ist, dass ein Azubi das Ausbildungsziel auch in verkürzter Zeit erreichen wird, dann ist eine Verkürzung der Ausbildungsdauer möglich. Ob eine Kürzung der Ausbildungszeit machbar ist, und welche Kriterien diese rechtlich zulassen, ist im Folgenden zusammengefasst.
Vergangene Ausbildungszeiten in vergleichbaren Branchen sowie die Dauer an Berufsfachschulen oder Praktika bei Fachoberschulen können in voller Höhe auf die Ausbildungszeit angerechnet werden. Wichtig ist jedoch immer zu beachten, dass trotz der Verringerung der Ausbildungszeit, der Abschluss noch erfolgreich absolviert werden können muss. Nur mit entsprechenden Leistungen des Auszubildenden ist eine vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung möglich. Hier die wichtigsten Kriterien für einer Verkürzung der Ausbildung:
Verkürzung der Ausbildung aufgrund des Schulabschlusses:
Auszubildende, die eine Hochschul- oder Fachhochschulreife vorweisen können, haben die Möglichkeit, ihre Ausbildungszeit um ein ganzes Jahr zu verkürzen. Auszubildende, die einen Realschul- oder ähnlichen Abschluss erreicht haben, können um ein halbes Jahr verringern. Auf eine Verkürzung aufgrund eines guten Schulabschlusses müssen sich sowohl Ausbildungsbetrieb als auch Auszubildender einigen. Ein Antrag auf Verkürzung kann spätestens bis ein Jahr vor Ausbildungsende eingereicht werden.
Verkürzung wegen beruflicher Vorbildung:
Wenn du bereits eine andere Ausbildung in einem ähnlichen Bereich gemacht hast, oder Berufserfahrung in einer Branche gesammelt hast, die ganz ähnlich der Ausbildung ist, dann kannst du dir diese berufliche Vorbildung auf deine Ausbildungszeit anrechnen lassen. Die genauen Regelungen hierzu unterscheiden sich allerdings von Bundesland zu Bundesland.
Verkürzung wegen besonders guter Leistungen:
Du legst dich in der Berufsschule richtig ins Zeug und schreibst nur gute Noten? Wenn dein Einsatz im Ausbildungsbetrieb der gleiche ist, dann stehen die Chancen auf eine verkürzte Ausbildungszeit sehr gut. Denn im Falle besonders guter Leistungen, kannst du vorzeitig zur Abschlussprüfung zugelassen werden.
Die Verkürzung der Ausbildung muss mit einem Antrag bei der IHK vor Ausbildungsbeginn eingereicht werden. Ist vor Ausbildungsbeginn jedoch noch nicht klar, ob zum Beispiel eine Verkürzung aufgrund von besonders guten Leistungen möglich sein wird, dann kann der Antrag bis spätestens ein Jahr vor Ausbildungsende eingereicht werden. Generell gilt: Je früher der Antrag auf Verkürzung gestellt wird, desto besser. Ausführliche Informationen zu diesem Thema findest du beim Bundesinstitut für Berufsbildung: https://www.bibb.de/dokumente/pdf/HA027.pdf
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